Die Bedeutung klarer Struktur in den Hauptprozessen des ASD

- Teil 1 -
Trennung der Prozesse „Verfahren zur Prüfung angezeigter Gefährdungen von Minderjährigen“ und
„Planung einer Hilfe zur Erziehung – im Rahmen der Einzelfallsteuerung“
Der Erfolg und die Stabilität einer Organisation wie dem ASD hängt in hohem Maße davon ab, dass die
internen Abläufe gut organisiert sind. Für jede Hauptaufgabe muss es einen Plan (Handlungsstandard)
geben, wie diese Aufgabe verbindlich bewältigt wird. Der Plan selbst muss klar strukturiert, eindeutig
und praktikabel sein.

Nur so kann gesichert werden, dass alle Mitarbeiter danach handeln. Ungenügende Handlungsstandards
führen dazu, dass die Mitarbeiter ihre eigenen Vorgehensweisen entwerfen und diesen folgen,
dass Dokumente ausgefüllt werden, ohne dass ihre Funktion erkennbar wäre, dass Akten unterschiedlich
geführt werden und zu anderen gravierenden Problemen.

Hauptaufgaben des ASD, welche besonders prägnante und einheitliche Handlungsstandards erfordern,
sind die Prozesse: „Verfahren zur Prüfung angezeigter Gefährdungen von Minderjährigen“ und „Planung
einer Hilfe zur Erziehung“ im Rahmen der Fallsteuerung.
Wir möchten in diesem und in dem folgenden Newsletter auf drei Faktoren eingehen, die ausschlaggebend
sind, um in der Arbeit in diesen Hauptprozessen als Mitarbeiter ein grundlegendes Maß an Sicherheit
und Orientierung zu finden:
Schlüsselfaktoren
1.
Es muss eine klare Trennung beider Prozesse, auf Grundlage ihrer Funktion und den
spezifischen Aufgaben geben.
2.
Entscheidungen, die in einzelnen Arbeitsschritten getroffen werden müssen, dürfen nur auf
eindeutigen festgelegten Kriterien beruhen.
2.
Alle relevanten Informationen, auf denen Entscheidungen beruhen, müssen als Wahrnehmungen 
beschrieben sein, um sie eindeutig nachvollziehbar, auch für später, darzustellen.
Schlüsselfaktor 1
1.
Eindeutige Trennung der Prozesse
Im Prozess der Prüfung einer Kindeswohlgefährdung prüft die MitarbeiterIn, ob zurzeit eine Gefahr für
das Leben und die Gesundheit eines Minderjährigen besteht. Gibt die Prüfung eindeutige, nachvollziehbare
Hinweise darauf, muss es eine Intervention geben. Diese muss unmittelbar das Leben und die Gesundheit
des Minderjährigen sicherstellen. In der Regel gibt es drei Formen der Intervention: Kontrollvertrag,
Schutzkonzept oder Inobhutnahme.

Dagegen sichert die MitarbeiterIn im Prozess der Planung einer Hilfe zur Erziehung das Recht eines
Minderjährigen auf eine Erziehung, die es ihm ermöglicht, als Erwachsener selbstständig und gemeinschaftsfähig
(§1 SGB VIII) zu leben. Die Notwendigkeit einer Hilfe existiert eindeutig dann, wenn ein Kind
bzw. Jugendlicher Entwicklungsdefizite bzw. Verhaltensauffälligkeiten, auf Grundlage eines Mangels an
Erziehung, besitzt, die seine Entwicklung gefährden und er dadurch nicht in der Lage sein wird, später
selbstständig und gemeinschaftsfähig zu leben.

Hier eine graphische Darstellung zur Unterscheidung dieser Prozesse.
In dem kommenden Newsletter werden wir auf die anderen beiden Schlüsselfaktoren eingehen.